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Verfassung von Nauru

DIE VERFASSUNG VON NAURU*
WÄHREND wir, die Leute von Nauru, Gott als den allmächtigen und ewigen Herrn anerkennen
und der Geber aller guten Dinge:
Und während wir uns demütig unter den Schutz Seiner guten Vorsehung stellen und
suche seinen Segen für uns und unser Leben:
Und während wir erklärt haben, dass Nauru eine Republik sein soll:
Und in Anbetracht dessen, dass ein Verfassungskonvent, der uns vertritt, eine Verfassung für vorbereitet hat
Nauru:
Deshalb nehmen wir, die Menschen von Nauru, an diesem neunundzwanzigsten in unserem Verfassungskonvent teil
Tag im Januar, Eintausendneunhundertachtundsechzig, nehmen Sie hiermit an, erlassen und geben
uns diese Verfassung, die am einunddreißigsten Januar in Kraft treten soll, Eins
tausendneunhundertachtundsechzig.
ANORDNUNG DER TEILE
Teil I. Die Republik Nauru und das Oberste Gesetz von Nauru (Artikel I und 2).
Teil II. Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten (Artikel 3-15).
Teil III. Der Präsident und die Exekutive (Artikel 16-25).
Teil IV. Der Gesetzgeber (Artikel 26-47).
Teil V. Die Justiz (Artikel 48-57).
Teil VI. Finanzen (Artikel 58-67).
Teil VII. Der öffentliche Dienst (Artikel 68-70).
Teil VIII. Staatsbürgerschaft (Artikel 71-76).
Teil IX. Notfallbefugnisse (Artikel 77-79).
Teil X. Allgemein (Artikel 80-84).
Teil XI. Übergangsbestimmungen (Artikel 85-100).

  • Dieser Druck der Verfassung von Nauru enthält die Änderungen, die vom Verfassungskonvent von Nauru vorgenommen wurden

Nauru unter Artikel 92 An 17 Dürfen 1968.

TEIL I.
DIE REPUBLIK NAURU UND DAS OBERE GESETZ VON NAURU
Die Republik Nauru

  1. Nauru ist eine unabhängige Republik.
    Oberstes Gesetz von Nauru
  2. (1.) Diese Verfassung ist das oberste Gesetz von Nauru.
    (2.) Ein Gesetz, das mit dieser Verfassung nicht vereinbar ist, im Ausmaß der Unstimmigkeit, Leere.
    TEIL II.
    SCHUTZ DER GRUNDRECHTE UND -FREIHEITEN
    Präambel
  3. Während jede Person in Nauru Anspruch auf die Grundrechte und -freiheiten der
    Individuell, das heißt, hat das Recht, was auch immer seine Rasse ist, Herkunftsort, politische meinungen,
    Farbe, Glaube oder Sex, aber vorbehaltlich der Achtung der Rechte und Freiheiten anderer und der
    öffentliches Interesse, zu jeder und allen der folgenden Freiheiten, nämlich:-
    (A) Leben, Freiheit, Sicherheit der Person, Eigentumsrecht und Rechtsschutz;
    (B) Gewissensfreiheit, des Ausdrucks und der friedlichen Versammlung und Vereinigung; Und
    (C) Respekt vor seinem Privat- und Familienleben,
    die nachfolgenden Bestimmungen dieses Teils gelten zum Zwecke der Schutzgewährung
    diese Rechte und Freiheiten, unterliegen den Beschränkungen dieses Schutzes, wie sie in enthalten sind
    diese Bestimmungen, Beschränkungen, die darauf abzielen, sicherzustellen, dass der Genuss dieser Rechte und
    Freiheiten einer Person beeinträchtigt nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen oder die
    öffentliches Interesse.
    Schutz des Rechts auf Leben
    4.-(1.) Niemand darf vorsätzlich seines Lebens beraubt werden, außer bei der Vollstreckung einer Strafe
    eines Gerichts nach seiner Verurteilung wegen einer Straftat, für die die Todesstrafe verhängt wurde
    ist gesetzlich vorgeschrieben.
    (2.) Der Entzug des Lebens einer Person ist kein Verstoß gegen die Bestimmungen der Klausel (1.)
    dieses Artikels, wenn es sich aus der Verwendung ergibt, in einem solchen Umfang und unter solchen Umständen wie sie sind
    gesetzlich erlaubt, von einer solchen Kraft, die unter den Umständen des Falles vernünftigerweise gerechtfertigt ist-
    (A) zur Verteidigung einer Person vor Gewalt;
    (B) zur Verteidigung öffentlichen Eigentums;
    (C) um eine rechtmäßige Festnahme zu bewirken oder die Flucht einer rechtmäßig festgehaltenen Person zu verhindern; oder
    (D) zum Zweck der Unterdrückung eines Aufstands, Aufstand oder Stummschaltung.
    Schutz der persönlichen Freiheit
    5.-(1.) Niemand darf seiner persönlichen Freiheit beraubt werden, außer wie gesetzlich zulässig in irgendeiner
    der folgenden Fälle:-
    (A) zur Vollstreckung des Urteils oder Beschlusses eines Gerichts wegen einer ihm zustehenden Straftat
    verurteilt worden;
    (B) um ihn in Ausführung einer gerichtlichen Anordnung vor Gericht zu bringen;
    (C) bei begründetem Verdacht, dass er begangen hat, oder kurz davor, sich zu binden, eine Straftat;
    (D) auf Anordnung eines Gerichts, für seine Ausbildung während eines Zeitraums, der nicht später endet als der
    31. Dezember nach Vollendung des 18. Lebensjahres;
    (e) auf Anordnung eines Gerichts, für sein Wohl während eines Zeitraums, der nicht später als das Datum endet
    an dem er zwanzig Jahre alt wird;
    (F) um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern;
    (G) im Fall einer Person, die ist, oder begründeter Verdacht besteht, geisteskrank bzw
    drogen- oder alkoholabhängig, zum Zwecke seiner Pflege oder Behandlung oder zum Schutz der
    Gemeinschaft; Und
    (H) um seine unrechtmäßige Einreise nach Nauru zu verhindern, oder zum Zwecke von
    bewirkt seine Ausweisung, Auslieferung oder andere rechtmäßige Abschiebung aus Nauru.
    (2.) Eine Person, die festgenommen oder inhaftiert wird, ist unverzüglich über die Gründe für die Festnahme zu informieren
    Festnahme oder Haft und darf sich am Haftort beraten lassen a
    gesetzlicher Vertreter seiner Wahl.
    (3.) Eine Person, die unter den in Absatz genannten Umständen festgenommen oder inhaftiert wurde
    (C) der Klausel (1.) dieses Artikels und wurde nicht freigelassen, ist einem Richter vorzuführen oder
    eine andere Person mit Richteramt innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach der Festnahme
    oder Haft und dürfen im Zusammenhang mit dieser Straftat nicht weiter in Gewahrsam gehalten werden, außer durch
    Anordnung eines Richters oder einer anderen Person mit Richteramt.
    (4.) Wenn beim Obersten Gericht eine Beschwerde eingereicht wird, dass eine Person rechtswidrig inhaftiert ist,
    der Oberste Gerichtshof untersucht die Beschwerde und, es sei denn, Sie sind davon überzeugt, dass die Haft ist
    rechtmäßig, ordnet die Vorführung an und lässt ihn frei
    Schutz vor Zwangsarbeit
    6.-(1.) Niemand darf zu Zwangsarbeit verpflichtet werden.
    (2.) Für die Zwecke dieses Artikels, “Zwangsarbeit” beinhaltet nicht-
    (A) Arbeit, die durch das Urteil oder die Anordnung eines Gerichts erforderlich ist;
    (B) Arbeit, die von einer Person verlangt wird, während sie rechtmäßig inhaftiert ist, Arbeit das sein, obwohl nicht
    aufgrund eines Urteils oder einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist, für die Zwecke vernünftigerweise erforderlich ist
    Hygiene oder zur Instandhaltung des Ortes, an dem er festgehalten wird;
    (C) Arbeit, die von einem Mitglied einer disziplinierten Truppe zur Erfüllung seiner Pflichten als solches verlangt wird
    Mitglied; oder
    (D) Arbeit, die vernünftigerweise als Teil angemessener und normaler kommunaler oder anderer staatsbürgerlicher Tätigkeiten erforderlich ist
    Verpflichtungen.
    Schutz vor unmenschlicher Behandlung
  4. Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt werden
    erniedrigend.
    Schutz vor Eigentumsentzug
    8.-(1.) Niemandem darf sein Eigentum zwangsweise entzogen werden, außer in Übereinstimmung mit
    Gesetz für einen öffentlichen Zweck und zu gerechten Bedingungen.
    (2.) Nichts, was in einem Gesetz enthalten ist oder unter dessen Autorität getan wird, darf als widersprüchlich angesehen werden
    mit oder entgegen den Bestimmungen der Klausel (1.) dieses Artikels, soweit das
    Gesetz sieht vor-
    (A) für die Inbesitznahme oder den Erwerb von Eigentum-
    (ich) in Befriedigung einer Steuer;
    (ii) B. als Strafe für Rechtsverletzung oder Verfall infolge einer Rechtsverletzung;
    (iii) als Vorfall eines Mietverhältnisses, Mietverhältnis, Hypothek, Aufladung, Kaufvertrag, Pfand oder Vertrag;
    (iv) bei der Vollstreckung eines Urteils oder Beschlusses eines Gerichts in Verfahren zur Feststellung von
    bürgerliche Rechte oder Pflichten;
    (v) in Fällen, in denen dies vernünftigerweise erforderlich ist, weil sich die Immobilie in a
    gefährlichen Zustand oder für die Gesundheit von Menschen schädlich ist, Tiere oder Pflanzen; oder
    (vi) in Folge eines Gesetzes in Bezug auf die Verjährung von Klagen; oder
    (B) für die Inbesitznahme oder den Erwerb eines der folgenden Eigentums:-
    (ich) Eigentum einer verstorbenen Person, eine Person mit schwachem Verstand oder eine Person, die es nicht erreicht hat
    das Alter von zwanzig Jahren, zum Zwecke der Verwaltung zum Wohle der Person
    Anspruch auf das wirtschaftliche Interesse an diesem Eigentum;
    (ii) Vermögen einer für bankrott oder zahlungsunfähig erklärten Person oder einer in Liquidation befindlichen juristischen Person,
    zwecks Verwaltung zugunsten der Gläubiger des Konkurs- oder Zahlungsunfähigen
    oder Körperschaft und, unterliegen, zugunsten anderer Anspruchsberechtigter
    wirtschaftliches Interesse an der Immobilie;
    (iii) Eigentum, das einem Trust unterliegt, zum Zweck der Übertragung des Vermögens an Personen, die als ernannt wurden
    Treuhänder im Rahmen des Instruments zur Gründung des Trusts oder durch ein Gericht oder, auf Anordnung eines Gerichts, für die
    Zweck der Wirksamkeit des Trusts; Und
    (iv) Eigentum einer kraft Gesetzes errichteten juristischen Person für öffentliche Zwecke.
    Personen- und Sachschutz
    9.-(1.) Niemand darf ohne seine Zustimmung der Durchsuchung seiner Person oder seines Eigentums unterzogen werden
    oder das Betreten seiner Räumlichkeiten durch andere Personen.
    (2.) Nichts, was in einem Gesetz enthalten ist oder unter dessen Autorität getan wird, soll als solches angesehen werden
    unvereinbar mit oder im Widerspruch zu den Bestimmungen der Klausel (1.) dieses Artikels an die
    soweit dieses Gesetz eine Regelung vorsieht-
    (A) dies im Interesse der Verteidigung vernünftigerweise erforderlich ist, öffentliche Sicherheit, oeffentliche Ordnung, öffentlich
    Moral, Gesundheitswesen, die Erschließung oder Nutzung natürlicher Ressourcen oder die
    Entwicklung oder Nutzung von Eigentum für einen Zweck, der der Gemeinschaft zugute kommt;
    (B) dies zum Schutz der Rechte oder Freiheiten anderer Personen erforderlich ist;
    (C) die einen leitenden Angestellten oder Vertreter der Republik Nauru oder einer Körperschaft bevollmächtigt
    gesetzlich festgelegten öffentlichen Zwecken zu betreten, wo vernünftigerweise notwendig, auf dem Gelände
    einer Person, um diese Räumlichkeiten oder irgendetwas in oder an ihnen in Bezug auf Steuern zu inspizieren
    oder um Arbeiten im Zusammenhang mit Eigentum auszuführen, das sich rechtmäßig in oder auf diesen befindet
    Räumlichkeiten und gehört je nach Fall der Republik oder einer juristischen Person; oder
    (D) das berechtigt, zum Zweck der Vollstreckung eines Urteils oder einer gerichtlichen Anordnung, die Suche nach
    eine Person oder ein Eigentum auf Anordnung eines Gerichts oder das Betreten von Räumlichkeiten im Rahmen einer solchen Anordnung.
    Bestimmung zur Sicherung des Rechtsschutzes
  5. (1.) Niemand darf wegen einer Straftat verurteilt werden, die nicht gesetzlich definiert ist.
    (2.) Eine Person, die einer Straftat angeklagt ist, muss, es sei denn, die Anklage wird zurückgezogen, eine Messe geboten werden
    Anhörung innerhalb einer angemessenen Frist durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht.
    (3.) Eine Person, die wegen einer Straftat angeklagt ist-
    (A) gilt bis zum gesetzlichen Beweis der Schuld als unschuldig;
    (B) ist unverzüglich in einer ihm verständlichen Sprache und im Einzelnen über die Art zu informieren
    die ihm zur Last gelegte Straftat;
    (C) ist ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu erhalten;
    (D) ist es gestattet, unentgeltlich die Hilfe eines Dolmetschers in Anspruch zu nehmen, wenn dies nicht möglich ist
    die bei der Anklageerhebung verwendete Sprache verstehen oder sprechen;
    (e) ist berechtigt, sich persönlich vor Gericht zu verteidigen oder, auf seine Kosten, von
    einen gesetzlichen Vertreter nach eigener Wahl oder sich einen gesetzlichen Vertreter zuordnen zu lassen in a
    wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist und ohne Zahlung durch ihn in diesem Fall, wenn
    Tut er nicht, nach Ansicht des Gerichts, über ausreichende Mittel verfügen, um die entstandenen Kosten zu bezahlen; Und
    (F) ist Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme oder durch seinen gesetzlichen Vertreter zu geben
    Zeugen, die von der Staatsanwaltschaft vor Gericht geladen wurden, und den Besuch zu erhalten und zu tragen
    die Vernehmung von Zeugen durchzuführen und vor Gericht im eigenen Namen auszusagen, auf der
    dieselben Bedingungen wie für von der Staatsanwaltschaft vorgeladene Zeugen,
    Und, außer mit seiner eigenen Zustimmung, ohne seine Abwesenheit findet die Verhandlung nicht statt
    sich so zu verhalten, dass das Verfahren in seiner Gegenwart fortgesetzt wird
    undurchführbar, und das Gericht hat angeordnet, ihn abzusetzen und das Verfahren in seinem Verfahren fortzusetzen
    Abwesenheit.
    (4.) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung, die dies nicht getan hat, wegen einer Straftat verurteilt werden,
    zu der Zeit, als es stattfand, stellen eine solche Straftat dar und werden nicht bestraft
    Straftat, die in Grad oder Beschreibung schwerer ist als die mögliche Höchststrafe
    wegen dieser Straftat zum Zeitpunkt ihrer Begehung verhängt worden sind.
    (5.) Keine Person, die nachweist, dass sie von einem zuständigen Gericht wegen einer Straftat vor Gericht gestellt wurde und
    entweder verurteilt oder freigesprochen werden, wird wegen dieser Straftat erneut vor Gericht gestellt, außer auf Anordnung von a
    übergeordnetes Gericht, das im Laufe eines Berufungs- oder Überprüfungsverfahrens bezüglich der Verurteilung ergangen ist
    oder Freispruch.
    (6.) Niemand darf wegen einer Straftat angeklagt werden, für die er begnadigt wurde.
    (7.) Niemand, der wegen einer Straftat angeklagt ist, darf gezwungen werden, in der Hauptverhandlung auszusagen.
    (8.) Niemand darf in der Verhandlung über eine Straftat gezwungen werden, als Zeuge gegen sich selbst aufzutreten.
    (9.) Eine Feststellung des Bestehens oder Umfangs eines zivilrechtlichen Rechts oder einer zivilrechtlichen Verpflichtung erfolgt nicht
    außer durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht oder eine andere gesetzlich vorgeschriebene Behörde und
    Verfahren für eine solche Feststellung müssen fair und innerhalb einer angemessenen Frist angehört werden.
    (10.) Außer mit Zustimmung der Parteien dazu, Verfahren eines Gerichts und Verfahren
    für die Bestimmung des Bestehens oder Umfangs von zivilrechtlichen Rechten oder Verpflichtungen vor irgendwelchen
    andere Behörde, einschließlich der Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts oder einer anderen Behörde,
    findet öffentlich statt.
    (11.) Nichts in der Klausel (10.) dieses Artikels hindert das Gericht oder eine andere Behörde daran
    Ausschluss von der Anhörung der Verfahrensbeteiligten, andere als die Parteien und deren
    gesetzliche Vertreter, soweit das Gericht oder eine andere Behörde-
    (A) gesetzlich dazu befugt ist und es im öffentlichen Interesse für erforderlich oder zweckmäßig hält
    Moral oder unter Umständen, in denen die Öffentlichkeit die Interessen der Gerechtigkeit beeinträchtigen würde, Die
    das Wohl von Personen unter zwanzig Jahren oder der Schutz des Privatlebens von Personen
    Verfahrensbeteiligte; oder
    (B) dazu im Interesse der Verteidigung gesetzlich ermächtigt oder verpflichtet ist, öffentliche Sicherheit oder Öffentlichkeit
    Befehl.
    (12.) Nichts, was in einem Gesetz enthalten ist oder unter dessen Autorität getan wird, soll als solches angesehen werden
    den Bestimmungen widersprechen oder gegen diese verstoßen
    (A) Absatz (A) der Klausel (3.) dieses Artikels aus dem Grund, den dieses Gesetz einer Person auferlegt
    einer Straftat angeklagt die Beweislast für bestimmte Sachverhalte; oder
    (B) Absatz (F) der Klausel (3.) dieses Artikels, weil dieses Gesetz vernünftig vorschreibt
    Bedingungen, die erfüllt sein müssen, wenn Zeugen geladen werden, um im Namen einer angeklagten Person auszusagen
    straffällig gewordenen Personen sind ihre Kosten aus öffentlichen Mitteln zu erstatten.
    Gewissensfreiheit
    11.-(1.) Eine Person hat das Recht auf Gewissensfreiheit, Denken und Religion, einschließlich
    Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu ändern und Freiheit, entweder allein oder in Gemeinschaft mit
    andere und öffentlich oder privat, seine Religion oder seinen Glauben im Gottesdienst zu manifestieren und zu verbreiten,
    Lehren, Übung und Beachtung.
    (2.) Außer mit seiner Zustimmung, niemand darf an der Ausübung eines Rechts gehindert werden oder
    Freiheit im Sinne von Klausel (1.) dieses Artikels.
    (3.) Außer mit seiner Zustimmung bzw, wenn er jünger als zwanzig Jahre ist, die Zustimmung seiner
    Elternteil oder Beschützer, keine Person, die eine Bildungsstätte besucht, ist verpflichtet, den Orden zu empfangen
    Anweisung oder Teilnahme an oder Teilnahme an einer religiösen Zeremonie oder Befolgung, wenn diese Anweisung vorliegt,
    Zeremonie oder Befolgung bezieht sich auf eine andere Religion als seine eigene Religion oder Weltanschauung.
    (4.) Nichts, was in einem Gesetz enthalten ist oder unter dessen Autorität getan wird, soll als solches angesehen werden
    mit den Bestimmungen dieses Artikels unvereinbar ist oder diesen widerspricht, soweit das
    Das Gesetz sieht eine Bestimmung vor, die vernünftigerweise erforderlich ist-
    (A) im Interesse der Verteidigung, öffentliche Sicherheit, oeffentliche Ordnung, öffentliche Moral oder öffentliche Gesundheit;
    (B) zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer Personen, einschließlich des Beobachtungsrechts und
    jede Religion ohne die unaufgeforderte Intervention von Mitgliedern einer anderen Religion auszuüben;
    oder
    (C) zur Regulierung der weltlichen Bildung an jedem Bildungsort im Interesse der
    die dort unterwiesenen Personen.
    Schutz der Meinungsfreiheit
    12.-(1.) Eine Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
    (2.) Außer mit seiner Zustimmung, Niemand darf an der Ausübung seines Rechts gehindert werden
    freie Meinungsäußerung.
    (3.) Nichts, was in einem Gesetz enthalten ist oder unter dessen Autorität getan wird, soll als solches angesehen werden
    wiedersprüchlich mit, oder im Widerspruch zu, die Bestimmungen dieses Artikels, soweit das
    Gesetz sieht vor-
    (A) dies im Interesse der Verteidigung vernünftigerweise erforderlich ist, öffentliche Sicherheit, oeffentliche Ordnung, öffentlich
    Moral oder Volksgesundheit;
    (B) das zum Schutz des guten Rufs vernünftigerweise erforderlich ist, Rechte u
    Freiheiten anderer Personen oder das Privatleben von Personen, die in Gerichtsverfahren betroffen sind,
    die Weitergabe vertraulich erhaltener Informationen zu verhindern oder die Befugnis aufrechtzuerhalten
    und Unabhängigkeit der Gerichte;
    (C) dies für die Zwecke der Regulierung der technischen Verwaltung vernünftigerweise erforderlich ist oder
    technischer Betrieb der Telefonie, Telegrafie, Beiträge, drahtloser Rundfunk oder Fernsehen oder
    Einschränkung der Einrichtung oder Nutzung von Telefonie, telegrafisch, drahtlose Übertragung bzw
    Fernsehgeräte oder von Postdiensten; oder
    (D) die die Verwendung von Informationen regelt, die von Beamten im Laufe ihrer Tätigkeit erlangt wurden
    Anstellung.
    Schutz der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
    13.-(1.) Personen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen und sich zu gründen oder anzugehören
    Gewerkschaften oder andere Verbände.
    (2.) Außer mit seiner Zustimmung, niemand darf an der Ausübung eines genannten Rechts gehindert werden
    in Klausel (1.) dieses Artikels.
    (3.) Nichts, was in einem Gesetz enthalten ist oder unter dessen Autorität getan wird, soll als solches angesehen werden
    wiedersprüchlich mit, oder im Widerspruch zu, die Bestimmungen dieses Artikels, soweit das
    Das Gesetz sieht eine Bestimmung vor, die vernünftigerweise erforderlich ist-
    (A) im Interesse der Verteidigung, öffentliche Sicherheit, oeffentliche Ordnung, öffentliche Moral oder öffentliche Gesundheit; oder
    (B) zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer Personen.
    Durchsetzung der Grundrechte und Grundfreiheiten
    14.-(1.) Ein durch diesen Teil verliehenes Recht oder eine Freiheit kann vom Obersten Gerichtshof beim
    Klage einer Person, die ein Interesse an der Durchsetzung dieses Rechts oder dieser Freiheit hat.
    (2.) Der Oberste Gerichtshof kann alle erforderlichen Anordnungen und Erklärungen abgeben und
    geeignet für die Zwecke der Klausel (1.) dieses Artikels.
    Deutung
  6. In diesem Teil, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert-
    “Zuwiderhandlung”, in Bezug auf jede Anforderung, schließt eine Nichteinhaltung ein
    Erfordernis, und verwandte Ausdrücke sind entsprechend auszulegen;
    “disziplinierte Kraft” bedeutet-
    (A) die Polizei; oder
    (B) jede andere gesetzlich zum Zweck der Verteidigung oder Aufrechterhaltung der Öffentlichkeit errichtete Stelle
    Sicherheit oder öffentliche Ordnung;
    “gesetzlicher Vertreter” bezeichnet eine Person, die berechtigt ist, sich in Nauru aufzuhalten oder einzureisen, und dazu gesetzlich berechtigt ist
    in einem Verfahren vor Gericht im Namen einer Partei dieses Verfahrens erscheinen;
    “Mitglied”, in Bezug auf eine disziplinierte Kraft, umfasst eine Person, die, nach dem regulierenden Gesetz
    die Disziplin dieser Kraft, unterliegt dieser Disziplin;
    “öffentliches Eigentum” schließt Eigentum einer Körperschaft ein, die durch Gesetz für die Öffentlichkeit gegründet wurde
    Zwecke.
    TEIL III.1
    DER PRÄSIDENT UND DIE EXEKUTIVE
    Der Präsident
  7. (1.) Es soll einen Präsidenten von Nauru geben, die vom Parlament gewählt werden.
    (2.) Eine Person ist nicht qualifiziert, zum Präsidenten gewählt zu werden, es sei denn, sie ist Mitglied des Parlaments.
    (3.) Der Sprecher und der stellvertretende Sprecher sind nicht qualifiziert, zum Präsidenten gewählt zu werden.
    (4.) Der Präsident bleibt bis zur Wahl einer anderen Person zum Präsidenten im Amt.
    (5.) Das Parlament wählt einen Präsidenten-
    (A) wenn das Amt des Präsidenten vakant ist;
    (B) in der ersten Sitzung des Parlaments nach seiner Auflösung; Und
    (C) wann immer-
    (ich) der Präsident bietet den Rücktritt von seinem Amt schriftlich unter seiner Hand zugestellt an
    der Lautsprecher;
    (ii) ein Beschluss zur Amtsenthebung des Präsidenten und der Minister wird genehmigt
    Artikel 24; oder
    (iii) der Präsident hört auf, Mitglied des Parlaments zu sein, es sei denn, es ist allein sein
    Auflösung.
    Die Exekutivgewalt liegt beim Kabinett
    17.-(1.) Die Exekutivgewalt von Nauru liegt bei einem Kabinett, das wie vorgesehen gebildet wird
    Dieser Teil und das Kabinett haben die allgemeine Leitung und Kontrolle der Regierung von Nauru.
    (2.) Das Kabinett ist dem Parlament gegenüber kollektiv verantwortlich.
    Das Kabinett
    18.-(1.) Das Kabinett besteht aus dem Präsidenten und den nach Artikel ernannten Ministern 19.
    (2.) Ein Mitglied des Kabinetts wird, bevor er sein Amt antritt, nehmen und
    unterschreiben Sie den Eid, der im Ersten Zeitplan dargelegt ist.
    (3.) Ein Mitglied des Kabinetts darf kein gewinnbringendes Amt im Dienste von Nauru oder a
    Körperschaft des öffentlichen Rechts.
    Ernennung von Ministern
    19.-(1.) Immer wenn ein Präsident gewählt wird, er soll so bald wie möglich vier oder fünf ernennen
    Mitglieder des Parlaments werden Minister des Kabinetts.
    (2.) Bei weniger als vier Ministern ernennt der Präsident ein Mitglied
    Das Parlament soll ein Minister sein, aber wenn das Parlament aufgelöst wird, ernennt der Präsident eine Person
    der unmittelbar vor der Auflösung des Parlaments Mitglied war.
    (3.) Wenn es vier, aber nicht fünf Minister gibt, kann der Präsident ein Mitglied ernennen
    Parlament als Minister.
    Urlaub im Amt
  8. Ein Minister hört auf, sein Amt zu bekleiden-
    (A) bei der Wahl eines Präsidenten;
    (B) bei der Niederlegung seines Amtes durch eigenhändiges Schreiben an den Präsidenten;
    (C) nach Amtsenthebung durch den Präsidenten; oder
    (D) wenn er aufhört, ein Mitglied des Parlaments zu sein, außer aus seinem Grund
    Auflösung.
    Bestimmung, dass der Minister als Präsident fungiert
  9. Das Kabinett kann einen Minister ernennen, der die Aufgaben wahrnimmt und die Funktionen ausübt
    dem Präsidenten während der Zeit, in der der Präsident wegen Krankheit verhindert ist,
    Abwesenheit von Nauru oder aus anderen Gründen.
    Sitzungen des Kabinetts
    22.-(1.) Der Präsident leitet die Sitzungen des Kabinetts.
    (2.) Vorbehaltlich dieser Verfassung, das Kabinett kann sein eigenes Verfahren regeln.
    Ernennung von Ministern zu Abteilungen
  10. Der Präsident kann sich selbst oder einem Minister die Verantwortung für alle Geschäfte des Präsidenten übertragen
    Regierung von Nauru und kann eine gemäß diesem Artikel vorgenommene Abtretung widerrufen oder ändern.
    Misstrauensvotum
    24.-(1.) Wenn das Parlament auf einer Entschließung von mindestens der Hälfte der Gesamtzahl gebilligt wird
    Abgeordneten beschließt die Amtsenthebung des Präsidenten und der Minister
    mit der Begründung, er habe kein Vertrauen in das Kabinett, findet eine Präsidentschaftswahl statt.
    (2.) Wenn ein Präsident nicht vor Ablauf einer Frist von sieben Tagen gewählt wurde
    nach dem Tag, an dem ein Beschluss gemäß Klausel (1.) dieses Artikels wird vom Parlament genehmigt
    soll aufgelöst bleiben.
    Hauptsekretär
    25.-(1.) Es soll einen Chefsekretär von Nauru geben, die vom Kabinett ernannt werden.
    (2.) Ein Mitglied des Parlaments ist nicht qualifiziert, zum Chief Secretary ernannt zu werden.
    (3.) Der Generalsekretär kann sein Amt niederlegen, indem er ein handschriftliches Schreiben an das abgibt
    Präsident und kann vom Kabinett seines Amtes enthoben werden.
    (4.) Der Chief Secretary hat die Befugnisse und Funktionen, die das Kabinett anordnet und wie sie sind
    die ihm durch diese Verfassung oder durch Gesetz übertragen werden.
    TEIL IV.
    DER GESETZGEBER**
    ** Der Name der Legislative wurde von geändert “die gesetzgebende Versammlung” Zu
    “Parlament” An 17 Dürfen 1968.
    Gründung der Legislative
  11. Es soll ein Parlament von Nauru geben.
    Gesetzgebungsbefugnisse des Gesetzgebers
  12. Vorbehaltlich dieser Verfassung, Das Parlament kann Gesetze für den Frieden erlassen, Ordnung und gut
    Regierung von Nauru; Die so erlassenen Gesetze können sowohl außerhalb als auch innerhalb Naurus gelten.
    Das Parlament
    28.-(1.) Das Parlament besteht aus achtzehn Mitgliedern oder einer größeren Zahl als vorgeschrieben
    per Gesetz.
    (2.) Zum Zwecke der Wahl der Abgeordneten, Nauru wird unterteilt in
    Wahlkreise.
    (3.) Soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, die Wahlkreise und die Zahl der Mitglieder
    Parlament, das von jedem der Wahlkreise zurückgegeben werden soll, sind die im Zweiten beschriebenen
    Zeitplan.
    (4.) Eine Person darf nicht gleichzeitig Mitglied des Parlaments für mehr als eine Person sein
    Wahlkreis.
    Wähler für das Parlament
  13. Die Parlamentsabgeordneten werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise gewählt, von
    Bürger Naurus, die das zwanzigste Lebensjahr vollendet haben.
    Qualifikation für die Mitgliedschaft im Parlament
  14. Als Abgeordneter kann gewählt werden, wer, und ist nicht so qualifiziert
    es sei denn, Er-
    (A) ist nauruischer Staatsbürger und hat das 20. Lebensjahr vollendet; Und
    (B) ist nach dieser Verfassung nicht ausgeschlossen.
    Ausschlüsse für die Mitgliedschaft im Parlament
  15. Niemand ist geeignet, zum Abgeordneten gewählt zu werden, wenn er-
    (A) ein nicht entlasteter Konkurs- oder Zahlungsunfähiger ist, der für zahlungsunfähig oder zahlungsunfähig erklärt wurde
    dem Gesetz zufolge;
    (B) ist eine Person, die für geisteskrank befunden oder auf andere Weise nach dem Gesetz als geisteskrank eingestuft wird
    ungeordnet;
    (C) verurteilt wurde und wegen einer Straftat verurteilt wurde oder verurteilt werden soll
    nach dem Gesetz mit dem Tod oder mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder länger bestraft werden;
    (D) nicht über solche Qualifikationen in Bezug auf Wohnsitz oder Wohnsitz in Nauru verfügt
    gesetzlich vorgeschrieben; oder
    (e) bekleidet ein gewinnorientiertes Amt im Dienst von Nauru oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein sein
    gesetzlich vorgeschriebenes Amt für die Zwecke dieses Absatzes.
    Urlaub von Sitzen durch Mitglieder des Parlaments
    32.-(1.) Ein Abgeordneter räumt seinen Sitz-
    (A) bei der Auflösung des Parlaments nach seiner Wahl;
    (B) bei Disqualifikation gemäß Artikel 31 zum Abgeordneten gewählt werden;
    (C) bei Niederlegung seines Sitzes schriftlich unter seiner Hand zugestellt, im Fall eines Mitglieds andere
    als der Sprecher, zum Sprecher u, im Falle des Sprechers, an den Landtagssekretär;
    (D) wenn er an jedem Tag, an dem eine Sitzung des Landtages stattfindet, ohne Erlaubnis des Landtages abwesend ist
    findet über einen Zeitraum von zwei Monaten statt; oder
    (e) wenn er aufhört, nauruischer Staatsbürger zu sein.
    (2.) Im Falle einer Vakanz im Amt eines Abgeordneten, ein
    Die Wahl erfolgt in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise eines Mitglieds zur Besetzung des vakanten Amtes.
    Sekretär des Parlaments
    33.-(1.) Es soll einen Parlamentssekretär geben, der vom Sprecher ernannt wird.
    (2.) Ein Mitglied des Parlaments ist nicht qualifiziert, zum Sekretär des Parlaments ernannt zu werden.
    (3.) Der Parlamentssekretär kann sein Amt jederzeit schriftlich unter seiner Hand niederlegen
    dem Sprecher zugestellt und kann vom Sprecher jederzeit seines Amtes enthoben werden.
    (4.) Vor oder während der Abwesenheit des Parlamentssekretärs, der Sprecher kann ernennen a
    Person, die kein Mitglied des Parlaments ist, um die Funktionen des Clerk während seines zu erfüllen
    Abwesenheit.
    Sprecher des Parlaments
    34.-(1.) Das Parlament soll, bevor es mit dem Versand eines anderen Geschäfts fortfährt, wähle einen aus
    seine Mitglieder werden Sprecher und, immer dann, wenn das Amt des Sprechers vakant ist, nicht handeln
    jedes andere Geschäft als die Wahl eines seiner Mitglieder, um dieses Amt zu besetzen.
    (2.) Ein Mitglied des Kabinetts ist nicht qualifiziert, zum Sprecher gewählt zu werden.2
    (3.) Der Sprecher hört auf, sein Amt zu bekleiden3
    (A) wenn das Parlament nach einer Auflösung zum ersten Mal zusammentritt;
    (B) wenn er aufhört, ein Mitglied des Parlaments zu sein, außer aus seinem Grund
    Auflösung;
    (C) wenn er Mitglied des Kabinetts wird;
    (D) bei Amtsenthebung durch Parlamentsbeschluss; oder
    (e) bei Niederlegung seines Amtes durch eigenhändiges Schreiben an den Sekretär des Parlaments.
    Stellvertretender Parlamentssprecher
    35.-(1.) Das Parlament soll, nach der Wahl des Sprechers und vor dessen Fortgang
    Versand aller anderen Geschäfte, eines seiner Mitglieder zum stellvertretenden Sprecher wählen und, wann immer
    das Amt des stellvertretenden Sprechers ist vakant, soll, so schnell wie möglich, eines seiner Mitglieder wählen
    dieses Amt ausfüllen.
    (2.) Ein Mitglied des Kabinetts ist nicht qualifiziert, zum stellvertretenden Sprecher gewählt zu werden.4

(3.) Der stellvertretende Sprecher hört auf, sein Amt zu bekleiden5

(A) wenn das Parlament nach einer Auflösung zum ersten Mal zusammentritt;
(B) wenn er aufhört, ein Mitglied des Parlaments zu sein, außer aus seinem Grund
Auflösung;
(C) wenn er Mitglied des Kabinetts wird;
(D) bei Amtsenthebung durch Parlamentsbeschluss; oder
(e) bei Niederlegung seines Amtes durch eigenhändiges Schreiben an den Sekretär des Parlaments.
(4.) Die Befugnisse und Funktionen, die dem Sprecher durch diese Verfassung übertragen werden, wenn da
keine Person das Amt des Sprechers innehat oder der Sprecher bei einer Sitzung abwesend ist
Parlament oder anderweitig nicht in der Lage ist, diese Befugnisse auszuüben und diese Aufgaben wahrzunehmen, Sei
ausgeübt und durchgeführt vom stellvertretenden Sprecher und, wenn er auch abwesend oder arbeitsunfähig ist
diese Befugnisse und führen diese Funktionen aus, Das Parlament kann eines seiner Mitglieder dazu wählen
diese Befugnisse auszuüben und diese Funktionen auszuführen.
Feststellung in Fragen der Mitgliedschaft im Landtag

  1. Jede Frage, die sich bezüglich des Rechts einer Person, Mitglied zu werden oder zu bleiben, stellt
    des Parlaments wird an den Obersten Gerichtshof verwiesen und von diesem entschieden.
    Befugnisse Privilegien und Immunitäten des Parlaments
  2. Die Kräfte, Vorrechte und Immunitäten des Parlaments und seiner Mitglieder und Ausschüsse
    sind solche, die vom Parlament erklärt werden.
    Verfahren im Parlament
    38.-(1.) Parlament machen kann, Regeln und Anordnungen in Bezug auf ändern oder aufheben-
    (A) der Modus, in dem seine Kräfte, Vorrechte und Immunitäten können ausgeübt und gewahrt werden;
    Und
    (B) die Führung seiner Geschäfte und Verfahren.
    (2.) Das Parlament kann ungeachtet einer Vakanz in seiner Mitgliedschaft und der Anwesenheit handeln oder
    Teilnahme einer nicht zur Anwesenheit berechtigten Person, oder daran teilzunehmen, das Verfahren von
    Das Parlament macht dieses Verfahren nicht ungültig.
    Allgemeine Wahlen zum Parlament6
  3. Eine allgemeine Wahl der Mitglieder des Parlaments findet zu diesem Zeitpunkt innerhalb von zwei statt
    Monate nach einer Auflösung des Parlaments als Sprecher in Übereinstimmung mit dem Rat des
    Präsident ernennt.
    Sitzungen des Parlaments7
    40.-(1.) Jede Sitzung des Parlaments findet an diesem Ort statt und beginnt zu dieser Zeit,
    nicht später als zwölf Monate nach dem Ende der vorangegangenen Sitzungsperiode, wenn das Parlament dies getan hat
    prorogiert worden, oder einundzwanzig Tage nach dem letzten Tag, an dem ein Kandidat bei einem General ist
    Wahl gilt als gewählt, wenn der Landtag aufgelöst ist, als Sprecher gem
    mit dem Rat des Präsidenten ernennt.
    (2.) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Klausel (1.) dieses Artikels, die Sitzungen des Parlaments sind
    zu solchen Zeiten und Orten wie es gehalten, durch seine Geschäftsordnung oder auf andere Weise, bestimmt.
    Prorogation und Auflösung des Parlaments
    41.-(1.) Der Lautsprecher, auf Anraten des Präsidenten, kann jederzeit
    prorogue Parlament.
    (2.) Der Sprecher soll, wenn ihm vom Präsidenten empfohlen wird, das Parlament aufzulösen, verweise auf die
    Beratung des Präsidenten an das Parlament so bald wie möglich und in jedem Fall vor dem
    Ablauf von vierzehn Tagen nach Erhalt der Belehrung.8
    (3.) Für die Zwecke der Klausel (2.) dieses Artikels, und ungeachtet Artikel 40, Die
    Sprecher soll, Falls benötigt, einen Zeitpunkt für den Beginn einer Sitzung festlegen, oder zum Sitzen, von
    Parlament.
    (4.) Wo der Sprecher hat, unter Klausel (2.) dieses Artikels, verwies den Rat der
    Präsident des Parlaments, und kein Beschluss zur Amtsenthebung des Präsidenten und
    Minister gemäß Artikel 24 nach dem Datum genehmigt wird, an dem der Rat so überwiesen wurde, Er
    löst das Parlament am siebten Tag nach diesem Datum auf.
    (5.) Der Präsident kann seinen Rat jederzeit vor der Auflösung des Sprechers zurückziehen
    Parlament und wo der Präsident seinen Rat zurückzieht, der Sprecher löst sich nicht auf
    Parlament.
    (6.) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels, wo eine Auflösung für die
    Amtsenthebung des Präsidenten und der Minister ist nach Artikel genehmigt 24, der Lautsprecher
    soll nicht-
    (A) prorogue Parlament; oder
    (B) Parlament auflösen,
    innerhalb von sieben Tagen nach dem Tag der Beschlussfassung.
    (7.) Das Parlament soll, wenn nicht früher aufgelöst, für einen Zeitraum von drei Jahren von und fortbestehen
    einschließlich des Datums der ersten Sitzung des Parlaments nach einer etwaigen Auflösung und bleibt dann bestehen
    aufgelöst.
    Sitzungen des Parlaments auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder
    42.-(1.) Wo-
    (A) Das Parlament tagt nicht; Und
    (B) dem Sprecher wird eine Anfrage zugestellt, die der Klausel entspricht (2.) dieses Artikels für
    die Abhaltung einer Sitzung,9
    der Sprecher bestimmt einen Zeitpunkt für die Abhaltung einer Sitzung des Parlaments, eine Zeit sein
    vor Ablauf von vierzehn Tagen nach Zustellung der Anfrage.

(2.) Eine Anfrage gemäß Klausel (1.) dieses Artikels10

(A) soll schriftlich erfolgen;
(B) ist für mindestens drei Wahlkreise von je einem Abgeordneten zu unterzeichnen
eine Zahl von Parlamentariern, die mindestens ein Drittel der Gesamtzahl beträgt
Mitglieder des Parlaments; Und
(C) legt Einzelheiten zu den Geschäften fest, die auf der Sitzung des Ausschusses behandelt werden sollen
Parlament.
Eid der Parlamentsmitglieder
43.-(1.) Ein Parlamentsmitglied soll, bevor er seinen Platz einnimmt, nehmen und vorher abonnieren
Das Parlament leistet den im dritten Anhang festgelegten Eid, aber ein Mitglied kann vor der Einnahme und
Wenn Sie diesen Eid leisten, beteiligen Sie sich an der Wahl des Sprechers.
(2.) Der Sprecher soll, wenn er den im Dritten genannten Eid nicht geleistet und unterschrieben hat
Zeitplan, leisten und unterzeichnen Sie diesen Eid, bevor Sie die Pflichten seines Amtes übernehmen.
Sprecher übernimmt den Vorsitz

  1. Der Sprecher leitet eine Sitzung des Parlaments.
    Quorum
  2. In einer Sitzung des Parlaments dürfen keine Geschäfte abgewickelt werden, wenn die Zahl seiner Mitglieder zu hoch ist
    gegenwärtig, außer der Person, die die Sitzung leitet, ist weniger als die Hälfte der Gesamtzahl
    der Abgeordneten.
    Wählen
    46.-(1.) Sofern in dieser Verfassung nichts anderes bestimmt ist, eine Anfrage an das Parlament
    wird mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden und abstimmenden Mitglieder beschlossen.
    (2.) Der Sprecher oder ein anderes Mitglied, das den Vorsitz im Parlament innehat, darf nur über eine Frage abstimmen
    Die Stimmen sind gleichmäßig verteilt; in diesem Fall hat und übt er den Ausschlag aus.
    Erlass von Gesetzen
  3. Ein Gesetzesvorschlag wird an dem Tag zum Gesetz, an dem der Sprecher dies bestätigt
    vom Parlament verabschiedet.
    TEIL V.
    DIE GERICHTSBARKEIT
    Oberster Gerichtshof von Nauru
    48.-(1.) Es soll einen Obersten Gerichtshof von Nauru geben, Dabei handelt es sich um ein übergeordnetes Gericht.
    (2.) Der Oberste Gerichtshof hat, zusätzlich zu der ihm durch diese Verfassung übertragenen Zuständigkeit,
    die gesetzlich vorgeschriebene Zuständigkeit.
    Oberster Richter und Richter des Obersten Gerichtshofs
    49.-(1.) Der Oberste Gerichtshof besteht aus einem Obersten Richter und einer weiteren Person, wenn überhaupt, von anderen
    Richter, wie es das Gesetz vorschreibt.
    (2.) Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden vom Präsidenten ernannt.11
    (3.) Eine Person ist nur dann für die Ernennung zum Richter am Obersten Gerichtshof qualifiziert, wenn sie dies auch ist
    gesetzlich vorgeschrieben, in Nauru als Rechtsanwalt oder Anwalt zu praktizieren, und dies auch getan hat
    Anspruch auf mindestens fünf Jahre.
    Urlaub im Amt
    50.-(1.) Mit Vollendung des 65. Lebensjahres scheidet ein Richter am Obersten Gerichtshof aus seinem Amt aus
    Jahre bzw, wenn für die Zwecke dieses Artikels gesetzlich ein höheres Alter vorgeschrieben ist, darauf, das zu erreichen
    höheres Alter.
    (2.) Ein Gesetz, das für die Zwecke dieses Artikels ein höheres Alter vorschreibt, kann dies vorsehen
    Das Gesetz gilt nur für bestimmte Richter.
    Amtsenthebung und Rücktritt
    51.-(1.) Ein Richter des Obersten Gerichtshofs kann nur aufgrund eines Beschlusses seines Amtes enthoben werden
    des Parlaments von mindestens zwei Dritteln der Gesamtzahl der Mitglieder des Parlaments genehmigt
    Das Parlament bittet um seine Amtsenthebung aufgrund nachgewiesener Unfähigkeit oder
    Fehlverhalten.
    (2.) Ein Richter des Obersten Gerichtshofs kann sein Amt niederlegen, indem er ihm eine schriftliche Unterschrift unterbreitet
    an den Präsidenten.12
    Amtseid
  4. Ein Richter des Obersten Gerichtshofs darf die Pflichten seines Amtes nur dann wahrnehmen, wenn er dies getan hat
    den im vierten Anhang festgelegten Eid abgelegt und unterschrieben.
    Amtierende Richter
    53.-(1.) Wenn das Amt des Obersten Richters vakant ist oder der Oberste Richter aus irgendeinem Grund verhindert ist
    die Aufgaben seines Amtes dann wahrzunehmen, bis eine Person dazu ernannt und übernommen wurde
    die Aufgaben dieses Amtes übernimmt oder bis die Person, die dieses Amt innehat, diese Aufgaben wieder übernommen hat, als die
    Fall kann sein, Diese Aufgaben werden von einem der anderen Richter des Obersten Gerichtshofs wahrgenommen
    Gericht, wie es vom Präsidenten oder benannt wird, wenn es keinen anderen Richter am Obersten Gerichtshof gibt, von
    eine vom Präsidenten bestimmte Person, eine Person sein, die für die Ernennung zum Richter qualifiziert ist
    des Obersten Gerichtshofs.13
    (2.) Wenn das Amt eines Richters am Obersten Gerichtshof ein anderes als das Amt des Obersten Richters ist
    vakant ist oder wenn die Person, die dieses Amt innehat, aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, ihre Aufgaben wahrzunehmen
    Amt oder wenn die Geschäftslage des Obersten Gerichtshofs dies erfordert, Der Präsident kann einen ernennen
    Person, die für die Ernennung zum Richter am Obersten Gerichtshof qualifiziert ist, um als Richter am Obersten Gerichtshof zu fungieren
    Oberster Gerichtshof und eine so ernannte Person kann als Richter des Obersten Gerichtshofs fungieren
    ungeachtet dessen, dass er das Alter von fünfundsechzig Jahren erreicht hat oder, wenn ein höheres Alter vorliegt
    gesetzlich vorgeschrieben im Sinne des Artikels 50, hat dieses höhere Alter erreicht.14
    (3.) Die Bestimmungen der Klausel (2.) Die Bestimmungen dieses Artikels gelten für das Amt des Obersten Richters
    wenn zu einem Zeitpunkt, an dem das Amt des Obersten Richters vakant ist, keine andere Person das Amt innehat
    Richter am Obersten Gerichtshof.
    (4.) Eine gemäß Klausel ernannte Person (2.) dieses Artikels, als Richter des Obersten Gerichtshofs zu fungieren
    Das Gericht bleibt für die Dauer seiner Ernennung tätig bzw, wenn kein solcher Zeitraum angegeben ist,
    bis seine Ernennung vom Präsidenten widerrufen wird.15
    Angelegenheiten, die die Verfassung betreffen
    54.-(1.) Der Oberste Gerichtshof soll, unter Ausschluss eines anderen Gerichts, Original haben
    Zuständigkeit für die Entscheidung aller Fragen, die sich aus der Auslegung oder Wirkung ergeben oder diese betreffen
    einer Bestimmung dieser Verfassung.
    (2.) Unbeschadet der Berufungsgerichtsbarkeit des Obersten Gerichtshofs, wo in irgendeinem
    In einem Verfahren vor einem anderen Gericht stellt sich eine Frage über die Auslegung oder Wirkung von
    jede Bestimmung dieser Verfassung, Der Fall wird dem Obersten Gerichtshof vorgelegt, welche
    entscheidet über diese Frage und erledigt den Fall entweder oder verweist ihn an das andere Gericht zurück
    entsprechend der Bestimmung entsorgt werden.
    Das Kabinett kann Fragen zur Verfassung an den Obersten Gerichtshof verweisen16
  5. Der Präsident oder ein Minister können, entsprechend der Zustimmung des Kabinetts, beziehen auf
    Der Oberste Gerichtshof bittet ihn um Stellungnahme zu jeder Frage bezüglich der Auslegung oder Wirkung einer Sache
    Bestimmung dieser Verfassung, die entstanden ist oder dem Kabinett als wahrscheinlich erscheint, Und
    Der Oberste Gerichtshof gibt in öffentlicher Sitzung seine Stellungnahme zu dieser Frage ab.
    Untergeordnete Gerichte
  6. Es muss solche nachgeordneten Gerichte geben, die gesetzlich eingerichtet sind und über die diese Gerichte verfügen
    die gesetzlich vorgeschriebenen Zuständigkeiten und Befugnisse.
    Berufungen
    57.-(1.) Das Parlament kann vorsehen, dass gegen ein Urteil gemäß den gesetzlichen Vorschriften Berufung eingelegt werden kann,
    Dekret, Beschluss oder Urteil des Obersten Gerichtshofs, der von einem Richter des Obersten Gerichtshofs gebildet wird
    Das Gericht besteht aus mindestens zwei Richtern.
    (2.) Das Parlament kann vorsehen, dass gegen ein Urteil gemäß den gesetzlichen Vorschriften Berufung eingelegt werden kann, Dekret,
    Anordnung oder Urteil des Obersten Gerichtshofs an ein Gericht eines anderen Landes.
    TEIL VI.
    FINANZEN
    Treasury-Fonds
  7. Alle Einnahmen und sonstigen Gelder, die Nauru einnimmt oder erhält, es handelt sich dabei nicht um Einnahmen oder sonstiges
    Gelder, die gesetzlich in einen anderen, für einen bestimmten Zweck eingerichteten Fonds einzuzahlen sind, eingezahlt werden soll
    und einen Treasury Fund bilden.17
    Abhebungen aus Staatsfonds und öffentlichen Mitteln
    59.-(1.) Aus dem Schatzfonds dürfen keine Gelder abgezogen werden, außer zur Deckung von Ausgaben
    die dem Treasury Fund durch diese Verfassung oder in Übereinstimmung mit dem Gesetz belastet werden.
    (2.) Von den in Artikel genannten Fonds dürfen keine Gelder abgezogen werden 58 anders als die
    Treasury Fund außer in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
    (3.) Ein Gesetzesvorschlag für den Abzug von Geldern aus dem Treasury Fund oder einem anderen Fonds
    im Artikel erwähnt 58 erhält die Bescheinigung des Sprechers gemäß Artikel nicht 47 es sei denn
    Der Zweck des Rückzugs wurde dem Parlament vom Kabinett empfohlen.18
    (4.) Das Kabinett muss dafür sorgen, dass der Beschluss vorbereitet und dem Parlament vor dem Datum vorgelegt wird
    Beginn eines jeden Geschäftsjahres (oder wenn, in Bezug auf ein bestimmtes Geschäftsjahr,
    Parlament, per Beschluss, legt einen späteren Zeitpunkt fest, vor diesem späteren Datum), Schätzungen der
    Einnahmen und Ausgaben von Nauru für dieses Jahr.19
    Besteuerung
  8. Es dürfen keine Steuern erhoben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben und es liegt ein Gesetzesvorschlag für die Erhebung vor
    einer Steuer erhalten die Bescheinigung des Sprechers gemäß Artikel nicht 47 es sei denn, die Auferlegung
    Die Einführung der Steuer wurde dem Parlament vom Kabinett empfohlen.20
    Entnahme von Geldern im Vorfeld des Aneignungsrechts
    61.-(1.) Wenn das Verwendungsgesetz für ein Geschäftsjahr keine Bescheinigung erhalten hat
    des Sprechers gemäß Artikel 47 am oder vor dem einundzwanzigsten Tag vor Beginn
    dieses Geschäftsjahres, Das Kabinett kann, gemäß Klausel (2.) dieses Artikels,
    dem Parlament einen Gesetzesvorschlag empfehlen, der den Abzug von Geldern aus dem Parlament erlaubt
    Treasury-Fonds zur Deckung der Ausgaben, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind
    der Republik Nauru nach Beginn dieses Geschäftsjahres bis zum Ablauf
    drei Monate oder das Inkrafttreten des Bewilligungsgesetzes, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.21
    (2.) Eine Empfehlung des Kabinetts, auf die in Abschnitt Bezug genommen wird (1.) dieses Artikels ist in
    Schreiben, das dem Sprecher spätestens am vierzehnten Tag vor Beginn zugestellt wird
    des Geschäftsjahres und der Sprecher, nach Erhalt der Empfehlung, lege es vorher hin
    Parlament so bald wie möglich.22
    (3.) Für die Zwecke der Klausel (2.) dieses Artikels und ungeachtet des Artikels 40, der Lautsprecher
    soll, Falls benötigt, einen Zeitpunkt für den Beginn einer Sitzung festlegen, oder zum Sitzen, von
    Parlament.23
    (4.) Wenn das Kabinett einen Gesetzesvorschlag gemäß Klausel empfohlen hat (1.) dieses Artikels und
    Weder das Aneignungsgesetz noch der Gesetzesvorschlag sind am oder vor dem in Kraft getreten
    Beginn dieses Geschäftsjahres, Das Kabinett kann die Abhebung von Geldern genehmigen
    Gemäß diesem Gesetzesvorschlag darf der Betrag der auf diese Weise abgehobenen Gelder jedoch nicht überschritten werden
    ein Viertel des Betrags, der aufgrund des Aneignungsgesetzes oder der Aneignungsgesetze entnommen wurde
    Bezug auf das vorangegangene Geschäftsjahr.24
    Langfristiger Investmentfonds
    62.-(1.) Aus den Geldern soll ein langfristiger Investmentfonds bestehen
    Unmittelbar vor Inkrafttreten dieser Verfassung wurde ein Fonds mit dem Namen „
    Nauruan Community Long Term Investment Fund und andere Gelder
    gesetzlich zur Einzahlung in den Fonds bestimmt sind oder gemäß der Klausel in den Fonds eingezahlt werden
    (2.) dieses Artikels.
    (2.) Die Gelder, aus denen sich der langfristige Investmentfonds zusammensetzt, können wie vorgeschrieben angelegt werden
    Die Erträge aus den so angelegten Geldern werden in den Fonds eingezahlt.
    (3.) Ungeachtet der Bestimmungen des Artikels 59, Es dürfen keine Gelder abgehoben werden
    Langfristiger Investmentfonds (anders als für Investitionen gemäß Klausel (2.) dieses Artikels)
    bis zur Erholung der Phosphatvorkommen in Nauru, aufgrund der Erschöpfung dieser
    Einlagen, nicht mehr ausreichend für die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bürger von Nauru gesorgt hat.
    Phosphat-Lizenzgebühren
    63.-(1.) Das Parlament kann die Einrichtung eines Fonds zugunsten von Personen vorsehen
    auf deren Grundstücken Phosphatvorkommen gefördert wurden, und für die Einzahlung in diesen Fonds
    von Beträgen aus dem Treasury Fund und für die Auszahlung von Geldern aus diesem Fonds an diese
    Personen.
    (2.) Das Parlament kann die Zahlung aus dem Schatzfonds an Personen vorsehen, von denen
    Landphosphatvorkommen wurden aus den gesetzlich vorgeschriebenen Lizenzgebühren zurückgewonnen.
    Notfallfonds
    64.-(1.) Das Parlament kann die Einrichtung eines Notfallfonds vorsehen
    Ermächtigung des Kabinetts, wenn davon überzeugt ist, dass ein dringender und unvorhergesehener Bedarf besteht
    Ausgaben, für die keine andere Regelung besteht, aus diesem Fonds Vorschüsse für die zu leisten
    Zwecke dieser Ausgabe.25
    (2.) Wenn ein Vorschuss aus dem Notfallfonds geleistet wird, Eine entsprechende Regelung kann gesetzlich vorgesehen werden
    für den Ersatz des so vorgezogenen Betrags.
    Vergütung bestimmter Beamter
    65.-(1.) Den Inhabern der Ämter, auf die dieser Artikel Anwendung findet, wird eine solche Vergütung gewährt
    Gehalt und gesetzlich vorgeschriebene Zulagen.26
    (2.) Die Gehälter und Zulagen, die den Inhabern der Ämter zu zahlen sind, auf die dieser Artikel Anwendung findet
    Es wird eine Gebühr für den Treasury Fund erhoben.
    (3.) Das Gehalt und die Zulagen, die dem Inhaber eines Amtes zu zahlen sind, auf das dieser Artikel anwendbar ist
    und seine sonstigen Dienstbedingungen dürfen während der Laufzeit nicht zu seinem Nachteil geändert werden
    seine Ernennung.
    (4.) Dieser Artikel gilt für das Amt des Richters am Obersten Gerichtshof, Parlamentssekretär und
    Prüfungsleiter.
    Prüfungsleiter
    66.-(1.) Es soll einen Prüfungsleiter geben, dessen Amt ein öffentliches Amt ist.
    (2.) Die Befugnisse und Funktionen sowie die Dienstbedingungen des Prüfungsdirektors sind,
    unterliegen dieser Verfassung, wie gesetzlich vorgeschrieben.
    (3.) Der Rechnungsprüfungsdirektor darf während seiner Amtszeit kein anderes öffentliches Amt bekleiden oder ausüben
    Eine Person, die das Amt des Rechnungsprüfungsdirektors innehatte, darf kein Amt innehaben oder in einem solchen Amt tätig sein
    Er wird drei Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des Rechnungsprüfungsdirektors ein öffentliches Amt ausüben.
    (4.) Der Rechnungsprüfungsdirektor kann sein Amt jederzeit durch eine handschriftliche Niederschrift niederlegen
    dem Sprecher übergeben.
    (5.) Der Rechnungsprüfungsdirektor kann nur auf Beschluss vom Amt seines Amtes enthoben werden
    Das Parlament stimmte mit mindestens zwei Dritteln der Gesamtzahl der Mitglieder zu
    Das Parlament bittet um seine Amtsenthebung aufgrund nachgewiesener Unfähigkeit oder
    Fehlverhalten.
    Staatsverschuldung
    67.-(1.) Alle Schuldenlasten, für die Nauru haftet, gehen zu Lasten des Treasury Fund.
    (2.) Für die Zwecke dieses Artikels, Schuldenkosten beinhalten Zinsen, sinkende Fondsgebühren,
    Rückzahlung oder Tilgung von Schulden und alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten
    und die Bedienung und Tilgung der dadurch entstandenen Schulden.
    TEIL VII.***
    *** Teil VII., Artikel 68-70 ersetzt 17.5.68
    DER ÖFFENTLICHE DIENST
    Termine usw., im öffentlichen Dienst
    68.-(1.) Sofern gesetzlich gemäß Artikel nichts anderes bestimmt ist 69, Es liegt beim Häuptling
    Sekretär die Macht –
    (A) zu ernennen, vorbehaltlich der Klausel (3.) dieses Artikels, Personen, die Ämter innehaben oder ausüben
    Öffentlicher Dienst;
    (B) disziplinarische Kontrolle über Personen auszuüben, die solche Ämter bekleiden oder ausüben; Und
    (C) solche Personen aus dem Amt zu entfernen.
    (2.) Der Generalsekretär kann, durch ein Instrument schriftlich unter seiner Hand, an eine Öffentlichkeit delegieren
    Die Befugnis des Beamten, disziplinarische Kontrolle über Personen auszuüben, die solche öffentlichen Handlungen ausüben oder ausüben
    Büros, andere als die in Abschnitt genannten Ämter (3.) dieses Artikels, als Chefsekretär
    Dies ist in der Urkunde nicht festgelegt und die Übertragung unterliegt diesen Bedingungen, wenn überhaupt, als die
    Der Generalsekretär gibt in der Urkunde an.
    (3.) Der Generalsekretär darf seine Befugnisse gemäß Absatz nicht ausüben (A) der Klausel (1.) von diesem
    Artikel in Bezug auf das Amt einer Person, die für eine Regierungsabteilung usw. verantwortlich ist
    andere gesetzlich vorgeschriebene Ämter, sofern nicht die Genehmigung des Kabinetts vorliegt.
    (4.) Der Generalsekretär erstattet dem Kabinett über solche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausübung von Berichten
    Die Befugnisse gemäß diesem Artikel werden mindestens einmal im Jahr und dem Kabinett im Rahmen des Gesetzes wahrgenommen
    veranlasst, dass dem Parlament eine Kopie des Berichts vorgelegt wird.
    Befugnis des Parlaments, einen Ausschuss für den öffentlichen Dienst einzurichten und besondere Bestimmungen zu erlassen
    bezüglich der Polizei
    69.-(1.) Das Parlament kann eine oder beide der folgenden Bestimmungen vorsehen:-
    (A) Übertragung der Befugnisse und Funktionen des Generalsekretärs gemäß Klauseln (1.) Und (2.) von
    Artikel 68 in einem Gremium für den öffentlichen Dienst, bestehend aus dem Generalsekretär, wer Vorsitzender wird,
    und mindestens zwei weitere Personen, die keine Mitglieder des Parlaments sind; Und
    (B) vorbehaltlich der Klausel (2.) dieses Artikels, Übertragung an den für Nauru zuständigen Beamten
    Die Polizei hat die Befugnisse und Funktionen des Generalsekretärs gemäß Klausel (1.) des Artikels 68,
    soweit sie für oder in Bezug auf Beamte der Polizei von Nauru gelten.
    (2.) Wenn das Parlament gemäß Absatz eine Bestimmung trifft (B) der Klausel (1.) dieses Artikels –
    (A) es soll auch die Einrichtung eines Polizeidienstausschusses vorsehen, der aus mindestens mindestens einer Person besteht
    als drei Personen, die keine Abgeordneten sind, dessen Chef einer sein soll
    Gerechtigkeit, wer Vorsitzender wird, einer soll der Generalsekretär sein, and one shall be a person
    elected by members of the Nauru Police Force in such manner and for such term as are
    gesetzlich vorgeschrieben;
    (B) the power of the public officer in charge of the Nauru Police Force to appoint persons to
    hold or act in offices in the Nauru Police Force shall be subject to such consent, wenn überhaupt, of the
    Police Service Board as is required by law; Und
    (C) the Chief Secretary or, where Parliament has made provision for a Public Service Board,
    the Public Service Board, shall not exercise the powers or perform the functions under
    clauses (1.) Und (2.) des Artikels 68 in so far as they apply to or in respect of public officers in
    the Nauru Police Force.
    (3.) An appeal lies to the Police Service Board from a decision of the public officer in charge
    of the Nauru Police Force under this Article to remove a public officer from office or to
    exercise disciplinary control over a public officer at the instance of the public officer in
    respect of whom the decision is made.
    (4.) The Police Service Board shall exercise such other powers and functions as are conferred
    on it by law and shall, subject to this Article and any law, regulate its own procedure.
    (5.) Except as otherwise provided by law, no appeal lies from a decision of the Police Service
    Board.
    Public Service Appeals Board
    70.-(1.) There shall be a Public Service Appeals Board which shall consist of the Chief
    Gerechtigkeit, wer Vorsitzender wird, one person appointed by the Cabinet and one person elected
    by public officers as prescribed by law.
    (2.) A member of Parliament is not qualified to be a member of the Public Service Appeals
    Board.
    (3.) A member of the Public Service Appeals Board ceases to hold office-
    (A) upon being elected a member of Parliament;
    (B) if he was appointed by the Cabinet, upon being removed from office by the Cabinet or
    bei der Niederlegung seines Amtes durch eigenhändiges Schreiben an den Präsidenten; oder
    (C) if he was elected by public officers, upon the expiration of the term for which he was
    elected, upon being removed from office in the manner prescribed by law or upon resigning
    his office by writing under his hand delivered to the Chief Secretary.
    (4.) Whenever a member of the Public Service Appeals Board, other than the Chief Justice, is
    unable for any reason or ineligible under clause (5.) of this Article to perform the duties of his
    office, Das Kabinett kann-
    (A) if the member was appointed by it, appoint a person who is not a member of Parliament;
    oder
    (B) if the member was elected by public officers, appoint, subject to such conditions, wenn überhaupt,
    as are prescribed by law, a person,
    to act as a member of the Public Service Appeals Board during the period of the inability or
    ineligibility of the member.
    (5.) Parliament may provide that a member of the Public Service Appeals Board, other than
    the Chief Justice, is ineligible to act in relation to such matters as are prescribed by law.
    (6.) Except where an appeal lies to the Police Service Board under Article 69, an appeal lies
    to the Public Service Appeals Board from a decision to remove a public office or to exercise
    disciplinary control over a public officer at the instance of the public officer in respect of
    whom the decision is made.
    (7.) The Public Service Appeals Board shall exercise and perform such other powers and
    functions as are conferred on it by law and shall, subject to this Constitution and any law,
    regulate its own procedure.
    (8.) Except as otherwise provided by law, no appeal lies from a decision of the Public Service
    Appeals Board.
    PART VIII.
    CITIZENSHIP
    Members of Nauruan community to be Nauruan citizens
  9. A person who on the thirtieth day of January One thousand nine hundred and sixty-eight
    was included in one of the classes of persons who constituted the Nauruan Community within
    the meaning of the Nauruan Community Ordinance 1956-1966 of Nauru is a Nauruan citizen.
    Persons born on or after 31 Januar 1968
    72.-(1.) A person born on or after the thirty-first day of January One thousand nine hundred
    and sixty-eight is a Nauruan citizen if his parents were Nauruan citizens at the date of his
    birth.
    (2.) A person born on or after the thirty-first day of January One thousand nine hundred and
    sixty-eight is a Nauruan citizen if he is born of a marriage between a Nauruan citizen and a
    Pacific Islander and neither parent has within seven days after the birth of that person
    exercised a right prescribed by law in the manner prescribed by law to determine that that
    person is not a Nauruan citizen.
    Persons born in Nauru on or after 31 Januar 1968
  10. A person born in Nauru on or after the thirty-first day of January One thousand nine
    hundred and sixty-eight is a Nauruan citizen if, at the date of his birth he would not, but for
    the provisions of this Article, have the nationality of any country.
    Women married to Nauruan Citizens
  11. A woman, not being a Nauruan citizen, who is married to a Nauruan citizen or has been
    married to a man who was, throughout the subsistence of the marriage, a Nauruan citizen, is
    entitled, upon making application in such manner as is prescribed by law, to become a
    Nauruan citizen.27
    Powers of Parliament regarding citizenship
    75.-(1.) Parliament may make provision for the acquisition of Nauruan citizenship by persons
    who are not otherwise eligible to become Nauruan citizens under the provisions of this Part.
    (2.) Parliament may make provision for depriving a person of his Nauruan citizenship being a
    person who has acquired the nationality of another country otherwise than by marriage.
    (3.) Parliament may make provision for depriving a person of his Nauruan citizenship being a
    person who is a Nauruan citizen otherwise than by reason of Article 71 or Article 72.
    (4.) Parliament may make provision for the renunciation by a person of his Nauruan
    citizenship.
    Deutung
    76.-(1.) In diesem Teil, “Pacific Islanderhas, except as otherwise prescribed by law, the same
    meaning as in the Nauruan Community Ordinance 1956-1966 of Nauru.
    (2.) A reference in this Part to the citizenship of the parent of a person at the date of that
    person’s birth shall, in relation to a person one of whose parents died before the birth of that
    person, be construed as a reference to the citizenship of the parent at the time of the parent’s
    death.
    PART IX.
    EMERGENCY POWERS
    Declaration of an emergency
    77.-(1.) If the President is satisfied that a grave emergency exists whereby the security or
    economy of Nauru is threatened he may, by public proclamation, declare that a state of
    emergency exists.28
    (2.) A declaration of emergency lapses-
    (A) if the declaration is made when Parliament is sitting, at the expiration of seven days after
    the date of publication of the declaration; oder
    (B) in any other case, at the expiration of twenty-one days after the date of publication of the
    declaration,
    unless it has in the meantime been approved by a resolution of Parliament approved by a
    majority of the members of Parliament present and voting.
    (3.) The President may at any time revoke a declaration of emergency by public proclamation.
    (4.) A declaration of emergency that has been approved by a resolution of Parliament under
    clause (2.) of this Article remains, subject to the provisions of clause (3.) dieses Artikels, In
    force for twelve months or such shorter period as is specified in the resolution.
    (5.) A provision of this Article that a declaration of emergency lapses or ceases to be in force
    at a particular time does not prevent the making of a further such declaration whether before
    or after that time.
    Emergency powers
  12. (1.) During the period during which a declaration of emergency is in force, the President
    may make such orders as appear to him to be reasonably required for securing public safety,
    maintaining public order or safeguarding the interests or maintaining the welfare of the
    community.29
    (2.) An order made by the President under clause (1.) of this Article30:
    (A) has effect notwithstanding anything in Part II of this Constitution or in Article 94;
    (B) is not invalid in whole or in part by reason only that it provides for any matter for which
    provision is made under any law or because of inconsistency with any law; Und
    (C) lapses when the declaration of emergency lapses unless in the meantime the order is
    revoked by a resolution of Parliament approved by a majority of the members of Parliament
    present and voting.
    (3.) The revocation or lapsing of an order made by the President under clause (1.) von diesem
    Article does not affect the previous operation of that order, the validity of anything done or
    omitted to be done under it or any offence committed or penalty or punishment incurred.31
    Restriction on detention
    79.-(1.) For the purposes of this Article there shall be an advisory board consisting of the
    Chief Justice, one person nominated by the Chief Justice and one person nominated by the
    Cabinet.32
    (2.) A person detained under an order under Article 78 soll, as soon as practicable, Sei
    informed of the reasons for his detention and be brought before the advisory board and
    permitted to make representations against his detention.
    (3.) No person shall be detained under an order under Article 78 for a period exceeding three
    months unless that person has been brought before the advisory board and any
    representations made by him have been considered by it and it has within that period
    determined that there is sufficient cause for the detention.
    PART XI.
    GENERAL
    Grant of pardon
  13. The President may-
    (A) grant a pardon, either free or subject to lawful conditions, to a person convicted of an
    offence;33
    (B) grant to a person a respite, either indefinite or for a specified period, of the execution of a
    punishment imposed on that person for an offence;
    (C) substitute a less severe form of punishment for any punishment imposed on a person for
    eine Straftat; oder
    (D) remit the whole or a part of a punishment imposed on a person for an offence or of a
    penalty or forfeiture on account of an offence.
    Deutung
    81.-(1.) In this Constitution, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert:-
    “Artikel”
    “Artikel” means Article of this Constitution;
    Cabinet”34
    Cabinetmeans the Cabinet established under Article 17;
    Chief Justice
    Chief Justicemeans the Chief Justice of the Supreme Court;
    “Hauptsekretär”35
    “Hauptsekretär” means the Chief Secretary of Nauru appointed under Article 25;
    Court
    Courtmeans a court of law having jurisdiction in Nauru;
    Existing law
    Existing lawmeans a law in force in Nauru immediately before Independence Day;
    Government Gazette”36
    Government Gazettemeans the Nauru Government Gazette;
    Independence Day
    Independence Daymeans the thirty-first day of January, One thousand nine hundred and
    sixty-eight;
    Law
    Lawincludes an instrument having the force of law and an unwritten rule of law and
    “rechtmäßig” Und “lawfullyshall be construed accordingly;
    Minister”37
    Ministermeans a Minister of the Cabinet;
    Month
    Monthmeans calendar month;
    “Parlament”38
    “Parlament” means the Parliament of Nauru established under Article 26;
    “Person”
    “Person” includes a body corporate or politic;
    President”39
    Presidentmeans the President of Nauru;
    Property
    Propertyincludes a right, title or interest in or over property;
    Public office
    Public officemeans an office of emolument in the public service;
    Public officer
    Public officermeans a person holding or acting in a public office;
    Public service
    Public service” bedeutet, subject to the provisions of this Article, the service of the Republic
    of Nauru;
    “Zeitplan”
    “Zeitplan” means Schedule to this Constitution;
    Session”40
    Sessionmeans the period beginning when the Legislative Assembly of Nauru first met on
    Independence Day or after Parliament has at any time been prorogued or dissolved and
    ending when next Parliament is prorogued or dissolved;
    Sitting
    Sittingmeans a period during which Parliament is sitting without adjournment;
    Speaker
    Speakermeans the Speaker of Parliament;
    Supreme Court
    Supreme Courtmeans the Supreme Court of Nauru established under Article 48;
    Writing
    Writingincludes any mode of representing or reproducing words in a visible form.
    (2.) In this Constitution41
    (A) a reference to an office in the public service does not include-
    (ich) a reference to the office of President, Minister, Speaker, Deputy Speaker, member of
    Parliament or Clerk of Parliament;
    (ii) a reference to the office of a Judge of the Supreme Court; oder
    (iii) except in so far as is prescribed by law, a reference to the office of a member of a council,
    board, panel, committee or other similar body, whether incorporated or not, established by
    law; Und
    (B) a reference to an office of profit in the service of Nauru does not include a reference to the
    office of President, Minister, Speaker, Deputy Speaker, or member of Parliament.
    (3.) In this Constitution, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a reference to the holder of an
    office by an expression designating his office shall be construed as including, to the extent of
    his authority, a reference to a person for the time being authorised to exercise the powers or
    perform the functions of that office.
    (4.) In this Constitution, a reference to the total number of members of Parliament is a
    reference to the number of members of which Parliament consists in accordance with Article
    28.
    (5.) In this Constitution, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert-
    (A) words importing the masculine gender shall be taken to include females; Und
    (B) words in the singular include the plural and words in the plural include the singular.
    (6.) Where a law is repealed, or is deemed to have been repealed, von, under or by reason of
    this Constitution, the repeal does not-
    (A) revive anything not in force or existing at the time at which the repeal takes effect;
    (B) affect the previous operation of the law or anything only done or suffered under the law;
    (C) affect any right, privilege, obligation or liability acquired, accrued or incurred under the
    law;
    (D) affect any penalty, forfeiture or punishment incurred in respect of any offence committed
    against the law; oder
    (e) affect any investigation, legal proceeding or remedy in respect of any such right, privilege,
    obligation, liability, penalty, forfeiture or punishment,
    and any such investigation, legal proceeding or remedy may be instituted, continued or
    enforced, and any such penalty, forfeiture or punishment may be imposed, as if the law had
    not been repealed.
    (7.) Where a person is required by this Constitution to take and subscribe an oath, he shall be
    permitted, if he so desires, to comply with that requirement by making and subscribing an
    affirmation.
    Parts, etc. of Constitution
    82.-(1.) The headings of the Parts into which this Constitution is divided are part of this
    Constitution.
    (2.) A Schedule to this Constitution is part of this Constitution.
    (3.) The preamble and the marginal notes to this Constitution do not form part of this
    Constitution.
    Right to mine phosphate
    83.-(1.) Except as otherwise provided by law, the right to mine phosphate is vested in the
    Republic of Nauru.42
    (2.) Nothing in this Constitution makes the Government of Nauru responsible for the
    rehabilitation of land from which phosphate was mined before the first day of July, Eins
    thousand nine hundred and sixty-seven.
    Amendment of the Constitution43
    84.-(1.) This Constitution shall not be altered except in accordance with this Article.
    (2.) This Constitution may be altered by law but a proposed law for that purpose shall not be
    passed by Parliament unless-
    (A) there has been an interval of not less than ninety days between the introduction of the
    proposed law in Parliament and the passing of the proposed law by Parliament; Und
    (B) it is approved by not less than two-thirds of the total number of members of Parliament.
    (3.) A proposed law to alter or having the effect of altering the Fifth Schedule or any of the
    provisions of this Constitution specified in the Fifth Schedule shall not be submitted for the
    certificate of the Speaker under Article 47 es sei denn, after it has been passed by Parliament, it
    has been approved by not less than two-thirds of all the votes validly cast on a referendum
    held, vorbehaltlich der Klausel (4.) dieses Artikels, wie gesetzlich vorgeschrieben.
    (4.) A person who, at the time the referendum is held, is qualified to vote at an election of
    Mitglieder des Parlaments, is entitled to vote at a referendum held for the purposes of this
    Article and no other person is so entitled.
    (5.) A proposed law to alter this Constitution shall not receive the certificate of the Speaker
    under Article 47 unless it is accompanied by a certificate under the hand of the Clerk of
    Parliament that the provisions of clause (2.) of this Article have been complied with and, if it
    is a proposed law to which clause (3.) of this Article applies, by a certificate under the hand
    of a person prescribed by law stating that it has been approved as provided by that clause.
    PART XI.
    TRANSITIONAL PROVISIONS
    Existing laws
    85.-(1.) A law in force in Nauru immediately before Independence Day continues in force,
    subject to this Constitution and to any amendment of that law made by a law enacted under
    this Constitution or by order under clause (6.) dieses Artikels, until repealed by a law enacted
    under this Constitution.
    (2.) A law which has not been brought into force in Nauru before Independence Day may,
    subject to this Constitution and to any amendment of that law made by law, be brought into
    force on or after Independence Day and a law brought into force under this clause continues
    in force subject as aforesaid, until repealed by a law enacted under this Constitution.
    (3.) Clause (1.) of this Article does not apply to the Nauru Act 1965 of the Commonwealth of
    Australien, other than sections 4 Und 53 of that Act, or to an Act of the Commonwealth of
    Australia that immediately before Independence Day extended to Nauru as a Territory of that
    Commonwealth.
    (4.) The Constitutional Convention Ordinance 1967 of Nauru shall not be amended so as to
    affect the membership of the Constitutional Convention established under that Ordinance.
    (5.) Where a matter that, under this Constitution, is to be prescribed or otherwise provided for
    per Gesetz, is prescribed or otherwise provided for by a law continued in force by clause (1.) oder
    (2.) dieses Artikels, that matter has, on and after Independence Day, effect as if it had also
    been prescribed or provided for by a law enacted under this Constitution.
    (6.) For the purposes of bringing the provisions of an existing law into accord with the
    provisions of this Constitution (other than Part II. of this Constitution) the President may,
    except as otherwise prescribed by law, within a period of two years after Independence Day,
    make, by order published in the Government Gazette, such adaptations, whether by way of
    modification of, addition to or omission from those provisions, as he deems necessary or
    expedient and an order so made has effect, or shall be deemed to have effect, from and
    including such date, not being a date before Independence Day, as is specified in the order.44
    Adaptation of existing laws
    86.-(1) Vorbehaltlich dieser Verfassung, a reference in a law continued in force by clause (1.) oder

(2.) des Artikels 85 to45

(A) the Governor-General of the Commonwealth of Australia; oder
(B) the Minister of State for Territories of the Commonwealth of Australia,
soll, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, be read as a reference to the President.
(2.) Vorbehaltlich dieser Verfassung, a reference in a law continued in force by clause (1.) oder (2.)
des Artikels 85 to the Administrator of the Territory of Nauru shall, unless the context
otherwise requires, be read as a reference to the President or where responsibility for the
administration of that law is assigned to a Minister under Article 23, to that Minister.
(3.) Vorbehaltlich dieser Verfassung, a reference in a law continued in force by clause (1.) oder (2.)
des Artikels 85 to the Administrator of the Territory of Nauru acting in accordance with the
advice of the Executive Council of the Territory of Nauru shall, unless the context otherwise
requires, be read as a reference to the Cabinet.
Existing public officers
87.-(1.) Subject to this Constitution and any law, a person who immediately before
Independence Day hold; or is acting in a public office shall, on and after Independence Day,
hold or act in that office or the corresponding office established by this Constitution on the
same terms and conditions as those on which he holds or is acting in the public office
immediately before Independence Day.
(2.) Nothing in this Article shall be construed as applying to a person who immediately
before Independence Day holds or is acting in the office of Administrator, Öffentlicher Dienst
Commissioner or Official Secretary.
Existing legal proceedings

  1. All legal proceedings pending or incomplete in the Central Court of the Island of Nauru
    immediately before Independence Day shall stand removed to the Supreme Court, welche
    shall have jurisdiction to hear and determine the proceedings and the judgments and orders of
    the Central Court of the Island of Nauru given or made before Independence Day shall have
    the same force and effect as if they had been delivered or made by the Supreme Court.
    The first Parliament46
    89.-(1.) The persons who were elected at the election conducted during January, Eins
    thousand nine hundred and sixty-eight at the instance of the Constitutional Convention to
    become members of the Legislative Assembly of Nauru on Independence Day are members
    of the first Parliament and shall be deemed to have been elected in accordance with this
    Constitution.
    (2.) The first Parliament came into existence on Independence Day under the name of the
    Legislative Assembly of Nauru and continues under the name of Parliament from and
    including the date on which this clause comes into operation.
    (3.) The first Parliament shall, wenn nicht früher aufgelöst, continue for a period of three years
    from and including Independence Day and shall then stand dissolved.
    (4.) In this Article, “Constitutional Conventionmeans the Constitutional Convention
    established under the Constitutional Convention Ordinance 1967 of Nauru.
    Befugnisse Privilegien und Immunitäten des Parlaments
  2. Until otherwise declared by Parliament, the powers, privileges and immunities of
    Parliament and of its members and committees shall be those of the House of Commons of
    the Parliament of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and of its
    members and committees as at the commencement of this Constitution.
    Vesting of property, etc.
    91.-(1.) All property and assets which, immediately before Independence Day, were vested in
    the Administrator of the Territory of Nauru or in the Administration of the Territory of Nauru,
    vest in the Republic of Nauru.
    (2.) All rights, liabilities and obligations of the Administrator of the Territory of Nauru or of
    the Administration of the Territory of Nauru, whether arising out of contract or otherwise, are
    rights, liabilities and obligations of the Republic of Nauru.
    Constitutional Convention to continue in existence
    92.-(1.) Notwithstanding the coming into force of this Constitution, the Constitutional
    Convention established under the Constitutional Convention Ordinance 1967 of Nauru shall,
    subject to this Article, continue in existence during the period of five months after
    Independence Day or, if the Constitutional Convention approves by resolution a shorter
    period, during that shorter period.
    (2.) The Constitutional Convention shall, in lieu of the powers held by it before Independence
    Day, have the powers conferred on it by clause (3.) dieses Artikels.
    (3.) The Constitutional Convention may, during the period referred to in clause (1.) von diesem
    Artikel, by resolution approved by a majority of the members of the Constitutional
    Convention, alter any of the provisions of this Constitution other than this Article and clause
    (4.) des Artikels 85.
    (4.) In this Article, a reference to the members of the Constitutional Convention is a reference
    to the number of members of which it consists on the day on which the question arises.
    Agreement of 14 November 1967 relating to Phosphate Industry
    93.-(1.) The Agreement made on the fourteenth day of November, One thousand nine
    hundred and sixty-seven between the Nauru Local Government Council of the one part and
    the Partner Governments of the other part shall, on and after Independence Day, be construed
    as an agreement between the Government of the Republic of Nauru of the one part and the
    Partner Governments of the other part and all rights, liabilities, obligations and interest of the
    Nauru Local Government Council in or under that Agreement are, on and after Independence
    Day, rights, liabilities, obligations and interest of the Government of the Republic of Nauru.
    (2.) In clause (1.) dieses Artikels, “Partner Governmentsmeans the Government of the
    Commonwealth of Australia, the Government of New Zealand and the Government of the
    United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland.
    Financial provisions to 30 Juni 1968
  3. Notwithstanding the provisions of Part VI. of this Constitution, no moneys shall be
    withdrawn from the Treasury Fund or any other fund referred to in Article 58 before the first
    day of July, Eintausendneunhundertachtundsechzig, except-
    (A) in accordance with the appropriations authorized under the Supply Ordinance 1967-68 von
    Nauru or the Appropriation Ordinance 1967-68 of Nauru;
    (B) for the purpose of allocating, in respect of each ton of phosphate shipped from Nauru
    before the first day of July, Eintausendneunhundertachtundsechzig, to the funds or for the
    purposes specified in the Sixth Schedule the amounts so specified;47 oder
    (C) under a law enacted in accordance with Part VI of this Constitution.
    Transitional provision relating to judges of the Supreme Court
  4. Notwithstanding clause (3.) des Artikels 49, until otherwise provided by law, a person is
    qualified to be appointed a judge of the Supreme Court if
    (A) he is or has been a judge of a court having jurisdiction in some part of the Commonwealth
    of Australia or in such other place as is approved by Parliament by resolution for the purposes
    of this Article or
    (B) he is entitled to practise as an advocate in or solicitor of such a court and has been so
    Anspruch auf mindestens fünf Jahre.
    Transitional provisions relating to Chief Justice
    96.-(1.) The powers and functions of the Chief Justice may, until the Chief Justice is first
    appointed, be exercised or performed by not less than three persons, being persons who,
    immediately before Independence Day, were magistrates of the Central Court within the
    meaning of the Nauru Act 1965 of the Commonwealth of Australia.
    (2.) Notwithstanding clause (1.) dieses Artikels, the powers and functions of the Chief Justice
    under Articles 69 Und 70 may, until the Chief Justice is first appointed, be exercised or
    performed by a person who, immediately before Independence Day, was a magistrate of the
    Central Court referred to in clause (1.) of this Article.48
    Prüfungsleiter
    97.-(1.) Notwithstanding Article 66, until the Director of Audit is first appointed the Cabinet
    shall cause to be audited at least once in every year the public accounts of Nauru and the
    accounts of such public bodies as Parliament by resolution determines.49
    (2.) The Cabinet shall cause a report on the results of an audit under clause (1.) dieses Artikels
    to be laid before Parliament as soon as practicable after completion of the audit.50
    Transitional provisions relating to Superannuation Board
    98.-(1.) Until otherwise provided by law, the Superannuation Board established under the
    Superannuation Ordinance 1966 of Nauru consists of three persons appointed by the Cabinet,
    of whom one shall be chairman, one shall be an actuary or a person experienced in respect of
    the investment of moneys and one shall be a person who is a contributor within the meaning
    of that Ordinance elected by contributors in the manner prescribed by or under law.51
    (2.) Notwithstanding clause (1.) of this Article and until otherwise provided by law, a person
    who, immediately before this clause comes into effect, is a member of the Superannuation
    Board referred to in clause (1.) dieses Artikels, shall continue to be a member of the
    Superannuation Board.52
    Transitional provisions relating to the first President and Cabinet53
    99.-(1.) Notwithstanding anything in Part III of this Constitution, the first President shall be
    elected by Parliament at its first sitting held after this Article comes into effect.
    (2.) The powers and functions of the President and of the Cabinet may, until the first
    President is elected, be exercised or performed by the Council of State.
    (3.) In this Article, “Council of Statemeans the Council of State of Nauru in existence
    immediately before Part III of this Constitution relating to the President and the Executive
    comes into effect.
    Transitional provisions relating to Chief Secretary54
  5. Notwithstanding Article 25, the person who, immediately before this Article comes into
    effect, holds the office of Chief Secretary shall hold the office of Chief Secretary established
    by this Constitution.

THE SCHEDULES
First Schedule
Artikel 18.
Oath of member of Cabinet55
I, ……….. swear by Almighty God that I will faithfully carry out my duties as a member of the
Cabinet and that I will not improperly reveal any matters of which I have become aware by
reason of my membership of the Cabinet. So help me God.
Second Schedule
Artikel 28.
DIVISION OF NAURU INTO CONSTITUENCIES AND NUMBER OF
MEMBERS TO BE RETURNED BY EACH CONSTITUENCY
Constituency District or Districts of Nauru
comprised in constituency
Number of members to be
returned by constituency
Aiwo Aiwo 2
Anabar Anabar, Anibare, Ijuw 2
Anetan Anetan, Ewa 2
Boe Boe 2
Buada Buada 2
Meneng Meneng 2
Ubenide Baiti, Denigomodu, Nibok
Uaboe
4
Yaren Yaren 2
Third Schedule
Artikel 43
Oath of member of Parliament56
Oath
I, ……… swear by Almighty God that I will be faithful and bear true allegiance to the
Republic of Nauru and that I will justly and faithfully carry out my duties as a member of
Parlament von Nauru. So help me God!
Fourth Schedule
Artikel 52.
Oath of Judge
I, …………. swear by Almighty God that I will be faithful and bear true allegiance to the
Republic of Nauru in the office of …………. and that I will do right to all manner of people
dem Gesetz zufolge, without fear or favour, affection or ill-will. So help me God!
Fifth Schedule57
(ich) Teil I
(ii) Teil II.
(iii) Artikel 16, 17.
(iv) Artikel 26, 27, clause (7.) des Artikels 41.
(v) Artikel 58, 59, 60, 62, 65.
(vi) Artikel 71, clause (1.) des Artikels 72.
(vii) Artikel 84.
(viii) Clauses (1.), (2.), (3.) Und (5.) des Artikels 85.
(ix) Artikel 93.
Sixth Schedule
Amount Fund or Purpose

  1. 70 Long Term Investment Fund established under Article 62.
    0.50 Nauruan Landowners Royalty Trust Fund for the benefit of owners of
    phosphate bearing lands.
    0.60 Nauru Development Fund for promoting the economic development
    of Nauru.
    0.60 Nauru Development Fund for promoting the economic development
    of Nauru.
    0.80 Nauru Housing Fund for erecting, repairing or maintaining houses in
    Nauru.
    0.20 Nauru Rehabilitation Fund for the purpose of restoring or improving
    the parts of the Island of Nauru that have been affected by mining for
    phosphate.
    0.60 For payment to the owners of phosphate bearing lands leased to the
    British Phosphate Commissioners.
    0.10 Nauru Royalty Fund for any of the purposes for which the Nauru
    Local Government Council is authorised by the Nauru Local
    Government Council Ordinance 1951-1967 of Nauru to expend

moneys.58

END NOTES
1 Part III Articles 16-25 ersetzt 17.5.68 [for provisions relating to Council of State]
2 Inserted 17.5.68
3
Substituted 17.5.68
4 Inserted 17.5.68
5
Inserted 17.5.68
6 Amended 17.5.68
7 Amended 17.5.68
8 Amended 17.5.68
9 Amended 17.5.68
10 Amended 17.5.68
11 Amended 17.5.68
12 Amended 17.5.68
13 Amended 17.5.68
14 Amended 17.5.68
15 Amended 17.5.68
16 Substituted 17.5.68
17 Amended 17.5.68
18 Amended 17.5.68
19 Amended 17.5.68
20 Amended 17.5.68
21 Amended 17.5.68
22 Substituted 17.5.68
23 Inserted 17.5.68
24 Substituted 17.5.68
25 Amended 17.5.68
26 Amended 17.5.68
27 Amended 17.5.68
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